Baumängel im Neubau: Was Du als Bauherr in Trier wissen solltest

Dein Neubau in Trier ist fertiggestellt, der Einzug erfolgt, das neue Zuhause mit Leben gefüllt – und dann das: Risse in den Wänden. Für viele Bauherren in Trier ein Albtraum, der schnell zu Streitigkeiten mit Handwerkern führen kann. Wer trägt Verantwortung? Und wie gehst Du als Bauherr richtig mit Baumängeln um?

Wenn Risse zum Problem werden

Ein Zweifamilienhaus, frisch gebaut, mit Garage, Hauswirtschaftsraum und Werkstatt – eigentlich bereit für den Start ins neue Leben. Doch schon bald zeigen sich auffällige Risse in den Wänden – großflächig, in nahezu allen Räumen. Der Schreck ist groß.

Die Ursache? Zunächst nicht klar. Die Wände wurden von einem Rohbauunternehmer errichtet, das Verputzen übernahm ein anderer Handwerker. Der Anstrich wiederum war ein drittes Gewerk. Als der Bauherr den Putzbetrieb auf die Mängel hinweist, zeigt sich dieser uneinsichtig. Eine Nachbesserung? Fehlanzeige.

Erst ein gerichtliches Verfahren bringt Klarheit: Der Putzbetrieb hatte ein ungeeignetes Material verwendet – zu spröde, um die Spannungen des sich noch bewegenden Bauwerks aufzunehmen. Hätte er geeigneten Putz eingesetzt, wären die Risse

Baumangel Risse

Sind diese Risse schon ein Baumangel?

Schnittstellenprobleme vermeiden

Auf Baustellen – auch bei Projekten rund um Trier – arbeiten viele Gewerke zusammen. Dabei kommt es oft zu sogenannten Schnittstellenproblemen. Jeder verweist auf den anderen, wenn Mängel auftreten. Doch Vorsicht: Als Bauherr musst Du sicherstellen, dass die Vorarbeiten mangelfrei sind, bevor ein weiterer Handwerker mit seiner Arbeit beginnt.

Andererseits: Auch der Bauunternehmer selbst trägt Verantwortung. Wenn er mit mangelhaften Vorarbeiten konfrontiert wird, muss er diese prüfen und etwaige Bedenken rechtzeitig äußern – am besten schriftlich. Unterlässt er das, kann er sich später nicht einfach aus der Verantwortung ziehen.

Die Prüfpflicht des Handwerkers

Wie weit die Prüfpflicht eines Unternehmers geht, hängt vom Einzelfall ab – das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Entscheidend ist das Fachwissen, das einem professionellen Handwerker zugemutet werden kann. Wenn seine Arbeiten eng mit denen eines anderen Gewerks verknüpft sind, muss er prüfen, ob die Vorarbeiten geeignet sind – und notfalls Rückfragen stellen.

Konkret heißt das: Der Unternehmer darf erst mit seiner Arbeit loslegen, wenn er sich vergewissert hat, dass alles passt. Nur dann kann er sich im Streitfall auf eine fehlerhafte Vorleistung berufen – vorausgesetzt, er hat den Bauherrn rechtzeitig informiert.

Wer trägt wann die Verantwortung?

In der Praxis wird sich ein Handwerker meist erst dann auf Mängel der Vorleistung berufen, wenn seine eigene Arbeit bereits Schäden zeigt. Oft steckt dahinter das Ziel, sich um eine Nachbesserung zu drücken. Doch so einfach ist es nicht.

Als Bauherr solltest Du aktiv mitwirken und mögliche Hinweise der Handwerker ernst nehmen. Wenn ein Unternehmer Dich nicht auf Probleme hingewiesen hat – obwohl er es hätte erkennen können – bleibt er in der Pflicht. Besonders dann, wenn ein anderer Materialeinsatz wie ein flexibler, rissüberbrückender Putz den Schaden hätte verhindern können.

Fazit für Bauherren in Trier

Baumängel sind nicht nur ärgerlich, sie können auch schnell zum finanziellen und rechtlichen Risiko werden. Gerade in der Region Immobilien Trier, wo hochwertiger Neubau gefragt ist, solltest Du bei der Bauüberwachung keine Kompromisse eingehen. Achte auf lückenlose Dokumentation, sichere Dir schriftliche Hinweise der Gewerke – und ziehe bei Unklarheiten frühzeitig professionelle Beratung hinzu.

So schützt Du nicht nur Dein Bauprojekt, sondern auch Deine Nerven.

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